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Risiko | Infektionsherd Oberflächen

  • Autorenbild: Joost Schloemer
    Joost Schloemer
  • 9. Juli 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Infektionen über sogenannte unbelebte Oberflächen, also alle z. B. den Patienten und das

Personal umgebenden Flächen, zählen zu den Bedrohungslagen bei der mangelnder Hygiene.


Lt. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) sind unter dem Gesichtspunkt der Infektionsrisiken Persistenz und Infektiosität von Erregern (im unbelebten Umfeld) und deren Übertragungswege sowie die Infektionsdosis zu berücksichtigen.

"Im Multibarrierensystem der Infektionsprävention hat die desinfizierende Flächenreinigung

ihren Stellenwert." (Zitatende) so der RKI-Empfehlung auszugswiese zu entnehmen, weiterhin experimentelle Untersuchungsergebnisse ergaben, dass Krankheitserreger ausgehend

von unbelebten Flächen auf die Hände übertragen werden konnten und hier mit Rekontamination zu rechnen sei, wenn gleich Flächendesinfektion nicht die alleinige Lösung darstellt.


Weitere Problemstellungen wie Konzentrations-Zeit-Relationen, Desinfektionsmitteldosierung, Desinfektionsmittelresistens, Nebenwirkungen durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Umweltverträglichkeit, organisatorische und personelle Voraussetzungen, Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft zeigen weitere Problempunkte und Risikobereiche auf.

Die Durchführung von Flächendesinfektion wirft viele nachteilige Aspekte auf, insbesondere, da sich nach routinemäßig durchgeführten Flächendesinfektions-maßnahmen gleichermaßen Einwirkzeiten und der wiederkehrende Aufwendungen nach der Wiederbenutzung ständig wiederholen.


Inbesondere, als die Beschaffenheit von Oberflächen mit schwer zugänglichen Bereichen (Ritzen, Fugen, etc.) in Patientennähe, Fußbodenbeläge sowie die Oberflächen medizinisch-technischer Geräte eine gewichtige Rolle spielen, eine nachhaltige Anti-Keim-Beschichtung maßgeblich seinen Beitrag zur Hygiene leistet.


Nicht zuletzt vorgenanntes auch für Pflege- und Seniorenheime gilt, warum denn dann nicht auch für öffentliche und private Räume.

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